Alle Informationen hierzu finden Sie hier:

https://www.km.bayern.de/ukraine/informationen-zum-schuljahr-2022-23-deutsch.html

Informationen des Landkreises Ostallgäu:

https://integreat.app/ostallgaeu/de/ukraine 

Schulische Angebote:

  • Jahrgangsstufe 1-4: Die Kinder besuchen die Regelklassen der Grundschule im Sprengel. Die Anmeldung erfolgt direkt an der zuständigen Grundschule.
  • Jahrgangsstufe 5-9: Hier gibt es drei Möglichkeiten.
    • Schülerinnen und Schüler, die über so gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, dass sie dem Regelunterricht an den bayerischen Schulen bereits jetzt folgen und aktiv daran teilnehmen können, können als Regelschülerin bzw. Regelschüler aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt ohne Aufnahmeverfahren an den bayerischen Mittelschulen, mit Aufnahmeverfahren (bspw. eine Aufnahmeprüfung) an den bayerischen Realschulen, Wirtschaftsschulen oder Gymnasien. Die Anmeldung erfolgt direkt an der jeweiligen Schule. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
    • Auch die Aufnahme als Gastschülerin bzw. Gastschüler in Regelklassen (im Sinne der Schulordnungen) ist möglich. Dafür muss erkennbar sein, dass einzelne Kinder und Jugendliche mit ihren vorhandenen Deutschkenntnissen zeitnah dem Unterricht einer bestimmten Schulart mit Erfolg folgen können. Wird der Besuch einer Schulart angestrebt, an der eine Aufnahmeprüfung erforderlich ist (s. oben), muss zudem der entsprechende Bildungsstand vorhanden sein, um die erforderliche Aufnahmeprüfung bestehen zu können. Die Anmeldung erfolgt direkt an der jeweiligen Schule. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
    • Für Schülerinnen und Schüler, die die deutsche Sprache gerade erst erlernen oder bisher lediglich über geringe Kenntnisse des Deutschen verfügen, wird im Schuljahr 2022/2023 ein passgenaues Angebot der Integration eingerichtet, die sog. „Brückenklassen“.
      • Die Anmeldung für eine Brückenklasse erfolgt über die Steuerungsgruppe: Bitte schreiben Sie für die Anmeldung eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und geben folgende Informationen an: Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, Kontaktperson mit Kontaktdaten
    • Hat eine Ukrainerin oder ein Ukrainer das 15. Lebensjahr vollendet, stehen ihr bzw. ihm verschiedene Möglichkeiten der schulischen und ggf. außerschulischen Bildung zur Verfügung. Dabei ist zu unterscheiden, ob sie oder er in Bayern noch schulpflichtig ist oder nicht

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