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Versetzung staatlicher Lehrkräfte in andere Länder der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens zum 1. August 2027

Staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit sowie im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis können zum 1. August 2027 die Versetzung in den Schuldienst eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

Das Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern dient in erster Linie der Familienzusammenführung, die Versetzung kann aber auch aus anderen Gründen angestrebt werden. Die Bundesländer übernehmen dabei nur so viele Lehrkräfte, wie Planstellen durch Versetzungen in andere Bundesländer frei werden („Tauschpartner“-Prinzip). Beurlaubte Lehrkräfte müssen den Dienst im Falle der Übernahme sofort antreten. Der Antrag auf Versetzung in ein anderes Bundesland kann ausschließlich bis spätestens 31. Januar 2027 über die Online-Anwendung auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (www.lehrer-werden.bayern/bewerbung-und-einstellung/wechsel-nach-bayern)  generiert und ausgedruckt werden. Anträge, die nicht über das Online-Portal erzeugt worden sind, können nicht ins Verfahren einbezogen werden, weil jeder Tauschantrag eine individuelle Antragsnummer erhält. Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag muss bis spätestens 5. Februar 2027 bei der Regierung von Schwaben eingegangen sein, um am Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern teilnehmen zu können.